als erster Schritt zu einer neuen rechtlichen Grundlage der Mediation
Das Kabinett beschloss zur rechtlichen Situation der Mediation am 12.01.2011 einen Gesetzentwurf (siehe auch Downloadbereich).
Nach Angaben aus dem Ministeriums soll das Verfahren damit auf eine solide gesetzliche Grundlage gestellt werden. Es soll ihr Berufsregeln und feste Verfahrensgrundsätze geben und
die Vollstreckbarkeit der Abschlussvereinbarungen aus einer Mediation absichern.
Erstmals soll die Mediation in einem eigenständigen Gesetz, dem Mediationsgesetz, geregelt werden.
Parallel sollen die Änderungen, zur besseren Einbindung in die Verfahren, in die verschiedenen Prozessordnungen mit aufgenommen werden.
Geregelt wird im Wesentlichen der Ablauf des Mediationsverfahrens sowie die Kompetenzen und Pflichten der Mediatoren. Die Rolle des Mediators
wird gesetzlich geregelt, die Rechte und der Schutz der Mediationsteilnehmer wird gestärkt.
Der Entwurf stärkt die Mediation, indem er die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch eine Verschwiegenheitspflicht von Mediatoren schützt. Zudem werden
bestimmte Mindestanforderungen an Mediatoren gesetzlich geregelt.
Die Möglichkeit einer Verweisung aus dem gerichtlichen Verfahren in die Mediation oder in ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wird
erweitert und die richterliche Mediation in den verschiedenen Prozessordnungen auf eine rechtliche Grundlage gestellt.
Mediationsgesetz am 15.12.2011 vom Deutschen Bundestag verabschiedet.
Am 15.12.2011 wurde der Entwurf des “Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung” einstimmig vom Bundestag sowohl in zweiter und dritter
Beratung in der Ausschussfassung angenommen.
Der Abstimmung voraus gingen Beiträge der Abgeordneten Christian Ahrendt, Sonja Steffen, Andrea Voßhoff, Jens Petermann, Ingrid Hönlinger, Patrick Sensburg, Eva Högl und Norbert Geis, die
insgesamt nicht nur den Gesetzentwurf lobten sondern auch die hervorragende interfraktionelle Zusammenarbeit an diesem Gesetzentwurf. Besonders betont wurde noch einmal, dass mit der Überführung der
gerichtsinternen Mediation in ein erweitertes Güterichtermodell weiterhin eine konsensuale Streitbeilegung innerhalb des Gerichts erfolgen kann und viele Elemente der Mediation auch so erhalten
bleiben können, andererseits der Güterichter aber auch rechtliche Sichtweisen und eigene Vorschläge in die Konfliktlösung einbringen kann und so seinem richterlichen Auftrag eher gerecht wird.
Auch die nun festgelegten Rahmenbedingungen zur Aus- und Fortbildung sowie Zertifizierung sind von allen Fraktionen begrüßt worden. Dem Gesetzentwurf muss nun noch der Bundesrat zustimmen,
bevor das Gesetz in Kraft treten kann.
Das MediationsG in der verabschiedeten Fassung finden Sie in unserem Download-Bereich.